Vermögensgrundstock
Das Vermögen, das in seinem Bestand erhalten werden soll, um mit seinem Ertrag oder durch seine Nutzung zur Deckung des allgemeinen Bedarfs beizutragen, wird als Vermögensgrundstock dargestellt.
Das Vermögen, das in seinem Bestand erhalten werden soll, um mit seinem Ertrag oder durch seine Nutzung zur Deckung des allgemeinen Bedarfs beizutragen, wird als Vermögensgrundstock dargestellt.